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Erbrecht in der Türkei für deutsche Erben

📌 Kurzübersicht & Rechtsgrundlage:

  • Anwendbares Recht: Türkisches Zivilgesetzbuch (TMK), Art. 495 ff. (gesetzliche Erbfolge), Art. 598 (Erbschein); Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu)
  • Zuständige Stelle für den Erbschein: Sulh Hukuk Mahkemesi (Friedensgericht für Zivilsachen) oder wahlweise ein Notar
  • Grundprinzip: Das türkische Erbrecht folgt dem Ordnungssystem (Zümre-System) — erst wenn eine vorrangige Ordnung fehlt, erbt die nächste
  • Wichtiger Hinweis: Diese Seite behandelt die gesetzliche Grundstruktur. Für Streitigkeiten über verletzte Pflichtteile lesen Sie unsere separate Seite zu Pflichtteil und Herabsetzungsklage.

Wer in der Türkei erbt — sei es ein Bankkonto, eine Immobilie in Bodrum oder ein Gesellschaftsanteil — durchläuft ein Verfahren, das sich strukturell vom deutschen Erbrecht unterscheidet. Diese Seite gibt einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, den türkischen Erbschein, die Grundbuchübertragung und die Erbschaftssteuer.

Hinweis zur Abgrenzung: Diese Seite behandelt das Erbrecht bei bereits eingetretenem Erbfall. Fragen zu Pflichtteil und Herabsetzungsklage sind gesondert und ausführlich auf unserer Seite zu Pflichtteil (Saklı Pay) und Tenkis-Klage behandelt.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge in der Türkei geregelt?

Das türkische Zivilgesetzbuch folgt dem sogenannten Zümre-System (Ordnungssystem, TMK Art. 495 ff.): Erben werden in Ordnungen eingeteilt, und eine nachfolgende Ordnung erbt nur, wenn aus der vorhergehenden niemand vorhanden ist.

  • 1. Ordnung: die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, bei deren Vorversterben deren eigene Abkömmlinge nach dem Eintrittsprinzip).
  • 2. Ordnung: die Eltern des Erblassers und, an deren Stelle bei Vorversterben, deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers und deren Kinder) — erbt nur, wenn kein Abkömmling der 1. Ordnung vorhanden ist.
  • 3. Ordnung: die Großeltern und ihre Abkömmlinge — erbt nur, wenn weder die 1. noch die 2. Ordnung vorhanden ist.

Der überlebende Ehegatte erbt daneben nach einem eigenen, von der jeweiligen Ordnung abhängigen Anteil: Neben Abkömmlingen ein Viertel, neben der 2. Ordnung die Hälfte, neben der 3. Ordnung oder wenn keine dieser Ordnungen vorhanden ist, den überwiegenden bzw. gesamten Nachlass.

Was ist der türkische Pflichtteil?

Abkömmlinge, Eltern und der überlebende Ehegatte sind pflichtteilsberechtigt und können ihren gesetzlichen Mindestanteil nicht durch Testament oder Schenkung vollständig verlieren. Wird dieser Mindestanteil durch eine Verfügung des Erblassers verletzt, steht den Betroffenen die Herabsetzungsklage (Tenkis) zur Verfügung — mit strengen Fristen von einem Jahr ab Kenntnis und in jedem Fall zehn Jahren ab dem Erbfall.

Diese Fragen — Höhe der Pflichtteilsquoten, Fristberechnung, Berechnungsmethode des Nachlasses, Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs — sind ausführlich mit verifizierten Gerichtsentscheidungen auf unserer separaten Seite zu Pflichtteil und Tenkis-Klage dargestellt.

Was ist das türkische Äquivalent zum Erbschein?

Der deutsche Erbschein entspricht in der Türkei der Mirasçılık Belgesi (auch veraset ilamı genannt, TMK Art. 598). Sie weist die Erbenstellung und die jeweiligen Erbquoten amtlich aus und wird für praktisch jede Verfügung über den Nachlass benötigt — von der Kontoauflösung bis zur Grundbuchübertragung.

Die Mirasçılık Belgesi kann bei zwei Stellen beantragt werden:

  • Sulh Hukuk Mahkemesi (Friedensgericht für Zivilsachen) am letzten Wohnsitz des Erblassers oder am Wohnsitz eines Erben — der klassische, gerichtliche Weg.
  • Notar — für türkische Staatsangehörige mit vollständigem, unstreitigem Personenstandsregister eine schnellere Alternative. Bei ausländischen Erblassern, bei Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder bei unklaren Familienverhältnissen ist regelmäßig der gerichtliche Weg erforderlich, da der Notar hier keine Zuständigkeit hat.

Wie wird eine geerbte Immobilie im Grundbuch übertragen?

Mit der Mirasçılık Belgesi beantragen die Erben beim zuständigen Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) die Grundbuchberichtigung (veraset intikali) auf ihren Namen. Praktisch benötigt werden regelmäßig:

  • die Mirasçılık Belgesi (Original oder beglaubigte Abschrift),
  • die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts, die bestätigt, dass die Erbschaftssteuer entrichtet oder gestundet wurde,
  • Identitätsnachweise aller Erben sowie, bei Erben im Ausland, gegebenenfalls eine Vollmacht für einen in der Türkei handelnden Vertreter.

Erst nach dieser Grundbuchberichtigung können die Erben über die Immobilie — etwa durch Verkauf oder Vermietung — wirksam verfügen.

Fällt in der Türkei Erbschaftssteuer an?

Ja. Erbschaften und Schenkungen unterliegen in der Türkei dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu). Der Steuersatz ist progressiv gestaffelt und steigt mit dem Wert des geerbten Vermögens; ein jährlich neu festgesetzter Freibetrag bleibt steuerfrei. Für die Erbschaftssteuererklärung gelten gesetzlich festgelegte Fristen, die je nachdem, ob sich der Erblasser bzw. die Erben im Zeitpunkt des Erbfalls im In- oder Ausland befanden, unterschiedlich lang sind.

Da sich Freibeträge, Steuersätze und Erklärungsfristen durch jährliche Anpassungen ändern können, empfehlen wir, die aktuell geltenden Werte in jedem Einzelfall bei unserer Kanzlei oder dem zuständigen Finanzamt zu erfragen, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Was gilt bei doppelter Staatsbürgerschaft?

Besitzt der Erblasser oder ein Erbe sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit, richtet sich das auf den Nachlass anwendbare Recht nach den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts — für in der Türkei belegenes Vermögen, insbesondere Immobilien, wendet die türkische Praxis regelmäßig türkisches Recht an. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein spezielles bilaterales Abkommen, das diese Frage abschließend regelt.

Da diese Konstellation stark vom Einzelfall abhängt — insbesondere davon, wo sich welches Vermögen befindet und welche Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich war —, sollten grenzüberschreitende Erbfälle mit doppelter Staatsangehörigkeit stets im Einzelfall geprüft werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Was sollten Sie als Erbe zuerst tun?

  1. Mirasçılık Belgesi beantragen — beim Sulh Hukuk Mahkemesi oder, bei rein türkischen Familienverhältnissen, bei einem Notar.
  2. Prüfen, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll — nach türkischem Recht kann die Erbschaft innerhalb einer gesetzlichen Frist ab Kenntnis ausgeschlagen werden, was insbesondere bei überschuldeten Nachlässen relevant ist.
  3. Erbschaftssteuererklärung fristgerecht einreichen — die genauen Fristen und aktuellen Freibeträge sollten vorab erfragt werden.
  4. Grundbuchberichtigung veranlassen, sobald Mirasçılık Belgesi und Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
  5. Prüfen, ob der Pflichtteil verletzt wurde — falls ja, gelten die strengen Fristen der Herabsetzungsklage (siehe Pflichtteil und Tenkis-Klage).

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Türkei ein Äquivalent zum deutschen Erbschein?

Ja, die Mirasçılık Belgesi (auch veraset ilamı genannt, TMK Art. 598). Sie wird bei einem Friedensgericht für Zivilsachen (Sulh Hukuk Mahkemesi) oder, bei unstreitigen türkischen Familienverhältnissen, bei einem Notar beantragt.

Kann ich eine überschuldete Erbschaft in der Türkei ausschlagen?

Ja, das türkische Recht sieht eine gesetzliche Frist zur Ausschlagung ab Kenntnis vom Erbfall vor. Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vermögens- und Schuldenlage des Nachlasses ab und sollte vor Fristablauf geprüft werden.

Muss ich als deutscher Erbe persönlich in der Türkei anwesend sein?

Nicht zwingend. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann ein in der Türkei handelnder Vertreter die Mirasçılık Belgesi beantragen, die Erbschaftssteuererklärung einreichen und die Grundbuchberichtigung veranlassen.

Was, wenn mein Pflichtteil durch ein Testament verletzt wurde?

Dann steht Ihnen die Herabsetzungsklage (Tenkis) zur Verfügung. Die Einzelheiten zu Fristen, Berechnung und Rechtsprechung finden Sie auf unserer separaten Seite zu Pflichtteil und Tenkis-Klage.

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⚖️ Rechtliche Prüfung: Diese Seite wurde von den Rechtsanwälten der Kanzlei İnce & İnce im Lichte der geltenden Gesetzgebung erstellt und geprüft. Sie dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung in einer bestimmten Angelegenheit dar. Angaben zu Steuersätzen und Fristen sind bei unserer Kanzlei vor jeder Erklärung zu bestätigen, da sich diese jährlich ändern können.

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